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Vorbehaltsnießbrauch,Vermietung an Eigentümer,Gleichstellungsgelder

Unsere Mandantin (Physiotherapeutin) beabsichtigt, von ihrer Mutter (Vermieterin Praxis) das Praxisgebäude unter der Bedingung des Vorbehaltsnießbrauches und des finanziellen Ausgleiches der übrigen drei Geschwister zu übernehmen. Die Mutter unserer Mandantin wird somit nach dem Übertrag auf die Tochter weiterhin an diese (dann zivilrechtlich selbst Eigentümerin) vermieten. Frage 1: Ist dieser Sachverhalt so durchführbar? Frage 2: Wann wäre das Grundstück im Betrieb unserer Mandantin zu bilanzieren, mit Übertrag oder erst mit Ableben der Mutter? Frage 3: Wie wären die Ausgleichszahlungen an die übrigen Geschwister zu behandeln?
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