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Werbungskosten,Veranlassungsprinzip

Eine Immobilie wird nach zehn Jahren steuerfrei zum 01.07. verkauft. Diese Immobilie war bis dato immer vermietet. Zu dieser Immobilie besteht ein Verwaltervertrag mit einer Fremdfirma. Dieser Vertrag läuft immer ein volles Jahr, also bis 31.12. Wie sind die Verwalterkosten nach Verkauf der Immobilie zu berücksichtigen? Sind dies noch Werbungskosten zu V+V, weil die rechtliche Verpflichtung über die einjährige Laufzeit ja schon vor Verkaufsabsicht eingetreten ist? Oder sind diese Kosten nicht mehr anzusetzen, weil sie dem steuerfreien Verkauf zuzuordnen sind?
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