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Vermietung und Verpachtung,Denkmalschutz,Fassade

Ein Mandant hat in Hamburg zwei Wohnungen in einem denkmalgeschützten Haus.  Die Hausgemeinschaft hat eine denkmalgerechte Fassadensanierung beschlossen.  Die Umlage hierfür beträgt 2 x 18.500 € und ist bereits vom Mandanten auf ein gesondertes Konto bezahlt worden.  Die Sanierungskosten wären somit für einen längeren Zeitraum steuerlich absetzbar.  Der Mandant will nun die beiden Wohnungen verkaufen, bevor die Sanierung begonnen hat, damit der Käufer die vollen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann.  Ist dies so möglich bzw. ist es zu spät hierfür? Gilt der tatsächliche Baubeginn, oder ist das Datum der Rechnungsstellung maßgeblich?
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