Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

AfA nach Eigennutzung,Nachträgliche AHK,§ 7 Abs. 4 EStG

Ein Gebäude mit Baujahr 1890 wurde 1991 in drei Wohnungen umgebaut. Eine dieser Wohnungen hat ein Mandant 2009 gekauft und 2010 umfangreich saniert. Von 2009 bis September 2019 wurde dieses selbst bewohnt und ab Oktober 2019 vermietet. Fragen: 1. Wird bei der Ermittlung der AfA das Datum vor 1925 (2,5-%-AfA) oder des Umbaus 1991 (2,0-%-AfA) zugrunde gelegt? 2. Zählen neben den Anschaffungskosten die vollen Sanierungskosten oder nur die nachträglichen Herstellungskosten für die wesentlichen Verbesserungen der Substanz der Wohnung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen