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§ 21 EStG,Teilentgeltliche Anschaffung im Privatvermögen bei Übernahme von Schulden

Mein Mandant hat im Jahr 2014 eine Immobilie von seiner Mutter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhalten. Im Übergabevertrag ist die Übergabe als unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge benannt. Mein Mandant hat lt. Übergabevertrag die noch valutierenden Grundpfandrechte übernommen, jedoch nicht die dazugehörigen Verbindlichkeiten als solche. Dies ist die Vertragsregelung. Jedoch hat mein Mandant kurze Zeit später die Verbindlichkeiten doch übernommen. Die Mutter war bereits bei Vertragsabschluss nicht mehr in der Lage, diese zu zahlen. Die Übernahme der Verbindlichkeiten war bereits mündlich vereinbart, sie wurde lediglich im notariellen Übergabevertrag nicht erwähnt. Führt die Übernahme der Verbindlichkeiten außerhalb, aber in zeitlicher Nähe zum Übergabevertrag zu Anschaffungskosten auf das Grundstück und somit (hier) zur Teilentgeltlichkeit?
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