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Grundstücksübertragung mit Vorbehaltsnießbrauch,§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG,Vorfälligkeitsentschädigung

Unser Mandant möchte Grundbesitz unter Nießbrauchsvorbehalt auf seine Tochter übertragen. Das Objekt ist noch mit einem Bankdarlehen belastet. Bei der Berechnung des Kapitalwerts des Nießbrauchs für die Schenkungsteuer wären die Schuldzinsen vom Jahreswert abzuziehen (BFH-Urteil v. 28.05.2019). Aus diesem Grund überlegt unser Mandant, das Darlehen abzulösen. Dies würde jedoch zu einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 3.000 € führen. Kann unser Mandant diesen Betrag als Werbungskosten abziehen?
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