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Zurechnung,EInkünfte aus Vermietung,§ 7i EStG

Dr. Karin S ist Eigentümerin einer Scheune. Diese ist ein Baudenkmal im Sinne des § 7i EStG. Karin überlegt, diese in Wohnraum umzubauen. Die Kosten würden sich auf 2.000.000 € belaufen. Dafür würde die V Bank ein Darlehen in Höhe von 2.000.000 € gewähren. Das Denkmalamt würde den geplanten Umbau genehmigen und auch die erforderliche Bescheinigung ausstellen, wonach 2.000.000 € für eine erhöhte Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden könnten. Da Karins Beamtenbezüge nicht sehr hoch sind, überlegt sie sich, die Scheune im Jahr 2021 schenkweise hälftig auf den Sohn Gregor zu übertragen. Gregor würde dann ab sofort die Kosten der Investition tragen und das Darlehen mitaufnehmen für den Umbau. Könnte dann Gregor auch als 50%iger Eigentümer nach erfolgtem Umbau im Jahr 2022 an der §-7i-AfA teilnehmen? Alternative: Gregor ist nicht verheiratet mit F. F würde an der Investition teilnehmen und ebenfalls 1/3 des Darlehens mitaufnehmen. Kann sie auch die Abschreibung in Anspruch nehmen?
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