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Abbruchkosten,langjährige Vermietung

Mein Mandant plant den Abriss eines wirtschaftlich und technisch verbrauchten Gebäudes, das er im Jahr 2001 angeschafft und bisher für V+V-Einkünfte verwendet hatte. Wenn er auf dem Grundstück ein neues Gebäude errichtet, handelt es sich bei den Abbruchkosten wohl um Herstellungskosten des neuen Gebäudes. Was aber, wenn er kein neues Gebäude errichtet und nur weiterhin auf dem Grundstück befindliche Garagen/Hallen vermietet? Rechnen die Abbruchkosten dann u.U. zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens? Aus der Urteilsbegründung zu FG Köln v. 27.11.2013 – 7 K 2413/11 scheint dieser Schluss denkbar (aber bezogen auf noch nicht verbrauchte Gebäude). Angestrebt ist natürlich ein Abzug als Werbungskosten.
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