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Nachweis von Werbungskosten,Glaubhaftmachung

Mandant kauft bei einem Baumarkt für die Renovierung der vermieteten Wohnung (§ 21 EStG Einkünfte V + V) ein. Er nutzt die Kundenkarte der Firma, bei der er angestellt ist, da er hierdurch 10 % Rabatt erhält (für gewerbliche Kunden). Auf den Bons des Baumarkts ist somit auch als Rechnungsanschrift das Unternehmen angegeben. Die Zahlung erfolgt direkt per Bankeinzug über das Privatkonto des Mandanten. Wie ist der Sachverhalt zu würdigen? Gegebenenfalls Problematik beim Absetzen der Ausgaben als Werbungskosten bei V+V? Problematik wg. 10 % Rabatt und Rechnung auf Unternehmen?
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