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Nießbrauch,Verzicht,Entgeltlichkeit

Meine Mandanten möchte eine Immobilie an die Tochter unentgeltlich, aber mit Nießbrauchsrecht zugunsten meiner Mandanten (Eheleute) übertragen. Nun stellt sich die Frage, was wäre, wenn z.B. nach fünf Jahren der überlebende Ehegatte in eine andere Stadt zieht und das Nießbrauchsrecht an die Tochter gegen eine einmalige Zahlung von ca. 100.000 € veräußern würde. Ist der Veräußerungsvorgang einkommensteuerpflichtig?
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