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Kaufpreis,Aufteilung,Kaufvertrag

Mandant kauft eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus als V+V-Objekt. Der Kaufpreis incl. Nebenkosten beträgt 330.000 €. Der erworbene Miteigentumsanteil am Grund und Boden beträgt 65 m2. Der Bodenrichtwert gem. Gutachterausschuss zum 01.01.2021 beträgt 510 €/m2. Aufgrund der mäßigen Miete führt die Kaufpreisaufteilung nach amtlicher Berechnung zu einen Bodenanteil von 70 T€. Der Käufer lässt im Notarvertrag den Anteil des mitgekauften Grund und Bodens mit 65 m2 x 510 €/m2 = 33.150 € ausweisen. Frage: 1) Muss das Finanzamt dem im Notarvertrag ausgewiesenen Verkehrswert folgen, oder darf das FA abweichen und den Anteil i.H.v. 70 T€ gem. amtlicher Kaufpreisaufteilung festsetzen? 2) Ist der Wert gem. Bodenrichtwert im Vergleich zu den 70 T€ ggf. schon eine unangemessene Gestaltung?
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