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Verbilligte Wohnraumüberlassung,Mietpreisspannen,§ 21 Abs. 2 EStG

Unser Mandant vermietet an seine Mutter für 700 € inkl. Nebenkosten eine Wohnung. Laut Mietspiegel München beträgt die Spanne für die ortsübliche Miete 955,98–1.233,48 €. Fraglich ist, von welchem Wert die Grenze gem. § 21 EStG ermittelt werden muss.
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