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Vermietung teilentgeltlich,Überschussprognose,§ 21 Abs. 2 EStG

Ein Mandant ist Eigentümer eines Einfamilienwohnhauses, welches er an seine Tochter unter Marktpreis vermietet hat. Das Finanzamt bestreitet nunmehr, dass durch die Vermietung ein Gesamtüberschuss angestrebt wird. Ist es im Hinblick auf die Regelung des § 21 Abs. 2 EStG überhaupt erforderlich, bei Vereinbarung von 2/3 (ab 2021 1/2) der Marktmiete einen Gesamtüberschuss anzustreben?
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