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GbR mit VuV-Einkünften,Kapitalkontenverzinsung

Die natürlichen Personen A und B möchten miteinander eine Vermietungsimmobilie (steuerliches Privatvermögen, V+V) erwerben und diese gemeinsam bewirtschaften bzw. verwalten. Es soll zu diesem Zweck mit schriftlichem Vertrag eine AB GbR gegründet werden. Beide Gesellschafter sind zu 50 % am Vermögen und grundsätzlich zu 50 % am Ergebnis beteiligt. Das Eigenkapital (ca. 1 Mio. €) wird ausschließlich vom Gesellschafter A beigesteuert. Der Gesellschafter B (nicht verwandt mit A) bringt kein Eigenkapital ein. Unsere Fachfrage: Spricht etwas dagegen, dass die (in derartigen GbR-Verträgen übliche) Kapitalkontenverzinsung in der AB-GbR nicht zum Ansatz kommt – also eine solche Regelung im Vertrag nicht enthalten ist? Dann würde der A sein Eigenkapital ohne einen besonderen Gewinn-Vorab der Gesellschaft zur Verfügung stellen und „nur“ mit demselben Gewinn wie der Gesellschafter B, nämlich zu 50 %, am Ergebnis teilnehmen.
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