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Fahrtkosten,Nutzung Firmenwagen,§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung wurden Fahrtkosten mit 0,30 € je gefahrenem km für die Mietverwaltung eines Zehnfamilienhauses steuerlich geltend gemacht. Die Fahrten wurden zu 75 % mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen durchgeführt, für den der Gebäudeeigentümer die private Nutzung mit 1 % des LNP/Monat versteuert hat. Frage: Sind die Fahrtkosten steuerlich auch hinsichtlich der Fahrten abzugsfähig, für die das vom Arbeitgeber überlassene Fahrzeug verwendet wurde (14.000 km je 0,30 € = 4.200 € x 75 %)?
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