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Vorbehaltsnießbrauch,außergewöhnliche Instandsetzungsmaßnahme,§ 1041 BGB,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Vater hat an die drei Kinder ein Mietwohngrundstück (denkmalgeschützt) unter Vorbehaltsnießbrauch unentgeltlich überlassen. Das Objekt wurde Ende 2014 erworben und seitdem vermietet. Mitte 2019 wurde das Objekt an die Kinder überlassen (s.o.). Gemäß Überlassungsvertrag trägt (soweit gesetzlich möglich) der Nießbraucher sämtliche Kosten, auch solche, die vom Eigentümer zu tragen wären. Nun beabsichtigt der Nießbraucher, das Objekt für eine Weitervermietung grundlegend zu sanieren (Dach, Fenster, Elektro, Sanitär). Eine Standardhebung ist dabei nicht beabsichtigt. Sind die Kosten beim Nießbraucher steuerlich abzugsfähig (V+V)? Sollten die Kosten als Herstellungskosten beim Nießbraucher zu aktivieren sein, führt die Beendigung des Nießbrauchs bzw. das Ableben des Nießbrauchers zu einer (weiteren) Schenkung an die Erben in Höhe der verbleibenden Herstellkosten?
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