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Erbauseinandersetzung von Betriebs- und Privatvermögen,§ 6 Abs. 3 EStG,Fußstapfentheorie

Unser Mandant erhält aus dem Vermächtnis seiner verstorbenen Ehefrau ein Grundstück übertragen. Im Wege der testamentarischen Erbfolge waren zunächst die Kinder als Grundstückeigentümer eingetragen. Unser Mandant hat im Ergebnis seinen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen die Erben seiner Ehefrau ausgeübt. Das Grundstück wurde (im Rahmen des § 21 EStG) und wird an eine GmbH vermietet, an der unser Mandant in der Art beteiligt ist, dass die Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung vorliegen (sachliche Verflechtung ist ebenfalls gegeben). Unsere Fragen: Mit welchem Wert übernimmt unser Mandant das Grundstück der Erben (die Erben sind die Kinder)? Besteht ein Buchwertfortführungsgebot? Spielt die Behaltensdauer der Ehefrau und Erben für die Frist nach § 23 EStG eine Rolle?
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