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Vermietung Angehörige,Teilentgeltliche Vermietung,§ 21 Abs. 2 EStG

Eine Wohnung wird an Angehörige vermietet. Dabei wird dem Mieter statt der üblichen umlagefähigen Kosten nur der Gas- und Wasserverbrauch als Nebenkosten weiterberechnet. Die erhaltene Miete samt Nebenkosten beträgt mehr als 66 % der üblichen Miete zuzüglich umlagefähiger Nebenkosten. Können sich dennoch für den Vermieter einkommensteuerliche Folgen ergeben? Kann er sämtliche umlagefähigen Kosten steuerlich geltend machen?
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