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Leerstand,Renovierung,Veräußerung

SV: Mietobjekt in einer Erbengemeinschaft Vater + zwei Töchter, Verhältnis 3/4 zu je 1/8 Das Objekt wurde das letzte Mal im Jahr 2016 vermietet. Dann wollte der Vater das Objekt renovieren und erneut vermieten (Töchter waren dagegen). Vater setzte sich durch. Er betreute auch das Objekt allein. Keine Mieteinnahmen 2017 + 2018/Kosten ca. 7.000 € jährlich/200 € für Renovierung Ende 2017 hatte der Vater einen Herzinfakt und erholte sich erst Ende 2018. Dann renovierte er ein wenig und verstarb im Dezember 2019. Die Erben haben das Objekt im Jahr 2020 verkauft. Das Finanzamt möchte nun die Kosten für 2017–2019 nicht anerkennen. Frage: Ist dies so zulässig?
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