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Eigentumswohnung,entgeltliche Anschaffung,Vorbehalt Wohnrecht

Mein Mandant plant, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Der übliche Kaufpreis für diese Wohnung beträgt rund 350.000 €. Da die jetzige Besitzerin (82 Jahre alt) ein lebenslanges Wohnrecht erhalten wird, reduziert sich der Kaufpreis auf lediglich 250.000 €. Frage: Löst dieser Vorgang eine steuerpflichtige Vermietung aus, weil die Wertminderung das Entgelt/der Mietertrag für das lebenslange Wohnrecht ist?
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