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Anschaffungsnahe Herstellungskosten,teilentgeltlicher Erwerb

Der Mandant hat im Jahr 2020 eine Immobilie (Zweifamilienhaus) von der Oma geerbt zu 1/3. Im Laufe des Jahres 2020 hat der Mandant die anderen Anteile für insgesamt 141.000 Euro abgekauft. Laut Gutachten hat die Immobilie einen Sachwert von 210.000 Euro. Eine Wohnung hatte die Oma seinerzeit für 300 Euro vermietet und die andere Wohnung wurde ab 01.11.2020 für 550 Euro vermietet. Laut Gutachten hat das Grundstück einen Wert von 77.000 Euro. Der Mandant will die Immobilie nach Übernahme der Anteile nun sanieren. Gilt die 15-%-Begrenzung innerhalb von drei Jahren auch bei Erbschaft bzw. Teilerbschaft? Wenn ja, bis zu welcher Höhe kann der Mandant Renovierungen durchführen, deren Kosten er direkt als Erhaltungsaufwand in den ersten drei Jahren absetzen kann?
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