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GbR,Vermieter,Zurechnung

An einer Vermietungs-GbR sind der Ehemann mit 1 % und die Ehefrau mit 99 % beteiligt. Im Jahr 2019 wird ein Objekt dieser Vermietungs-GbR an die X-Familien KG unentgeltlich übertragen. An der X-Familien KG sind die Ehegatten sowie deren Kinder beteiligt. Die Ehegatten behalten sich ein Nießbrauchrecht vor. Kann das Objekt weiterhin der GbR zugerechnet werden, oder muss es zwingend in der Einkommensteuererklärung der Ehegatten erklärt werden?
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