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Herstellungskosten,Anschaffungsnaher Aufwand,Personengesellschaft

Es geht um eine GbR, die Vermietungseinkünfte erzielt. Im Jahr 2016 ist unser Mandant in die bereits bestehende GbR eingetreten. Im Jahr 2019 wurden umfassende Reparaturen vorgenommen. Anschaffungskosten unseres Mandanten: 480.000 € für den Anteil an der GbR, Reparaturen insgesamt 190.000 € (für die Jahre 2019 und 2020). Spielt die 15-%-Grenze überhaupt eine Rolle, da die GbR nicht neu gegründet wurde, und könnte man die Reparaturen auf ein bis fünf Jahre gem. § 82b EStG verteilen, wenn es keine Herstellungskosten sind?
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