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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Folgende Konstellation: Der Steuerpflichtige A hat seit 2013 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auf das vermietete Gebäude wird im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage gebaut. Die Photovoltaikanlage würde Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb darstellen. Es gibt keine weiteren Personen in der Konstellation, die an den Einkünften beteiligt sind. Grundsätzlich ist die Abfärbetheorie auf Einzelunternehmer nicht anzuwenden. Sind jedoch die verschiedenen Tätigkeiten derartig miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor (Roser, in Lenski/Steinberg, GewStG, § 7 Rz. 112a). Frage: Färben die Einkünfte der Photovoltaikanlage ab, so dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (Bagatellgrenzen sind überschritten)? Findet die Abfärbetheorie Anwendung auf diesen Fall?
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