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Zufluss,Zinsen

Unser Mandant hat seiner Gesellschaft (GmbH) endfällige Darlehen gewährt. Auch die Verzinsung war explizit endfällig festgelegt. Sind diese Zinsen daher tatsächlich vertragsgemäß erst bei Fälligkeit in der persönlichen Einkommensteuererklärung zu versteuern oder bereits in Vorjahren im Rahmen der Zinsabrechnung und Verbuchung bei der GmbH (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 08.05.2007 – VIII R 13/06)?
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