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Mitarbeiteraktien,Veräußerungsgewinn,Übergangsregelung

Unser Mandant (Wohnsitz in D) hielt Mitarbeiteraktien an einer PLC mit Sitz in UK (Kapitalgesellschaft, ähnlich einer AG). Die Aktien wurden in den Jahren 2006 und 2007 erhalten/erworben. Sie wurden nun im Jahr 2020 von meinem Mandanten veräußert. Ist der Gewinn hieraus steuerfrei, weil der Erwerb vor Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2019 erfolgte, oder ist er steuerpflichtig? Falls steuerfrei: Besteht dennoch eine Angabepflicht in der Einkommensteuerklärung?
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