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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Verlustverrechnung

A und B haben ein gemeinsames Wertpapierdepot, in dem mit Aktien, Optionen und Knock-Out-Zertifikaten gehandelt wird. In einem Jahr entstehen 40.000 € Verluste aus dem Verfall von Knock-Out-Zertifikaten. Ist die 20.000-€-Grenze des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG personenbezogen zu verstehen, d.h., können die ganzen 40.000 € Verluste von A und B geltend gemacht werden, indem A und B jeweils 20.000 € in ihrer Steuererklärung ansetzen und verrechnen?
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