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§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG,Novation,Zinsverzicht

Unser Mandant hat vor zwei Jahren seiner Mandantin ein Darlehen von 300.000 € mit einer angemessenen Verzinsung von 4 % gewährt. Die Zinsen sind bisher nicht beglichen worden. Der Mandant möchte nun auf die Rückzahlung inklusive der Zinsen verzichten. Schenkungsteuer-Thematiken sind bekannt. Müssen die Zinsen in der Einkommensteuer des Vaters versteuert werden? Bisher hat mangels Zufluss keine Versteuerung stattgefunden. Löst der Verzicht einen fiktiven Zufluss aus? Dagegen spricht, dass ein Forderungsausfall nach neuerer Rechtsprechung wohl zu negativen Kapitaleinkünften führt? Darf man den Sachverhalt in der Einkommensteuer getrost unbemerkt lassen?
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