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Totalverlust,Anschaffung vor 2009,Spekulationsfrist

Mandant als natürliche Person hat im Jahr 2008 vor Einführung der Abgeltungsteuer Aktien für ca. 7.000 € in sein Depot gekauft. Mittlerweile sind die Aktien wertlos, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn der Mandant die Aktien im Jahr 2022 verkauft oder der Wert mit Liquidation des Unternehmens endgültig verloren ist, kann er diesen Verlust in seiner Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen und mit anderen Einkünften verrechnen?
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