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Optionen,Verluste,Ausland

Sachverhalt: • Natürliche Person A, Wohnsitz in Deutschland • Veranlagungszeitraum 2019 • Handelt mit Optionen bei/über einen Broker G in Großbritannien. • Broker G bescheinigt der Person A einen „realisierten Verlust“ in Höhe von x,xx €. • Eine Steuerbescheinigung nach deutschem amtlich vorgeschriebenen Formular gibt es nicht. Frage: 1. Wie verhält es sich, wenn aus dem Optionshandel Verluste erwirtschaftet wurden? a. Sind diese verrechenbar? b. Wenn keine Verrechnung möglich ist, sind diese durch das Finanzamt mittels Bescheid festzustellen und vorzutragen? 2. Das Finanzamt will die Verluste nicht anerkennen. Das Finanzamt fordert ein amtliches Formular (Steuerbescheinigung). Vom Broker erhält der Mandant kein amtliches Formular (Steuerbescheinigung). a. Kann das Finanzamt dieses Formular (Steuerbescheinigung) verlangen? b. Wie ist der Nachweis für die Anerkennung der Verluste zu führen?
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