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Investmentfonds,Thesaurierung,Systemwechsel

Es betrifft einen ausländischen, thesaurierenden Investmentfonds, der vor dem 01.01.2018 vom unbeschränkt Steuerpflichtigen erworben wurde. Nach § 18 InvStG fließt die Vorabpauschale nicht in dem Kalenderjahr zu, für das sie berechnet wird, sondern sie gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahrs als zugeflossen. Nun habe ich Zweifel, ob ich bei der ESt-Veranlagung 2018 überhaupt Erträge für diesen Fonds zu berücksichtigen habe.
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