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Schlussauskehrung,Liquidation,Zufluss

Eine GmbH ist seit 2021 in Liquidation. Die Löschung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt, da die letzten Steuererklärungen beim Finanzamt noch nicht eingereicht wurden. Bei der GmbH muss noch eine Schlussauskehrung erfolgen. Abschluss 2021 ist im Jahr 2022 erfolgt. In welchem Jahr muss die Ausschüttung/Schlussauskehrung bzw. Kapitalertragsteueranmeldung erfolgen? Die GmbH-Anteile sind im Betriebsvermögen, die Versteuerung der Ausschüttung erfolgt über das Teileinkünfteverfahren. Ebenso soll eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer in der Einkommensteuer erfolgen. Da wir im Jahr 2022 erst den JA 2021 erstellen, können wir auch im Jahr 2022 erst die Kapitalertragsteuer übermitteln. Erstellt man die Kapitalertragsteueranmeldung für 2021, wäre das dann zu spät, weil die Erklärung erst im Jahr 2022 übermittelt werden kann? Oder wird die Kapitalertragsteueranmeldung erst für 2022 erstellt? Aber in diesem Fall kann die Anrechnung der Kapitalertragsteuer erst in der Einkommensteuer 2022 erfolgen.
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