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Abgeltungsteuersatz,persönlicher Steuersatz,berufliche Tätigkeit

Unsere Mandantin ist mit 2,2 % an einer SE & Co. KGaA beteiligt und erhält jährliche Dividenden. Diese Anteile hat sie 2009 von ihrem Mann geerbt, der diese Anteile vorher gehalten hat. Die Mandantin erhält seit dem Tod des Ehemannes von der SE & Co. KGaA Versorgungsbezüge (Lohnsteuerkarte) als Witwe. Fragen: Versteuerung der Kapitaleinkünfte: Liegen für die Mandantin die Voraussetzungen nach § 32 d Abs. 2 Nr. 1 oder 3 EStG vor? Anlage N: Wir stellen uns die Frage, wie die berufliche Tätigkeit ausgelegt sein muss. Unternehmerischen Einfluss kann unsere Mandantin ja nicht mehr ausüben? Im BMF-Schreiben dazu (Rz. 138) wird jedoch lediglich die nichtsselbständig ausgeübte Tätigkeit erwähnt. Erfüllt unsere Mandantin als „Versorgungsempfängerin - Anlage N - diese Voraussetzung?
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