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Rückzahlung,Dividende

Die GmbH wies zur Jahresmitte einen vorläufigen Gewinn aus, und es wurden der Jahresüberschuss des Vorjahres und der Gewinnvortrag ausgeschüttet. Nach Erstellung des Abschlusses für das Folgejahr ergibt sich in der Handelsbilanz ein Eigenkapital, das die Ausschüttung noch abdeckt. Aber in der Steuerbilanz ergibt sich nur ein vorläufiger Gewinn von 382 €, der nach den steuerlichen Korrekturen aufgrund der Ausschüttung einer Tochtergesellschaft von 206.000 € und dem Abzug von 5 % ein zu versteuerndes Einkommen von –160.000 € ausweist. Wie ist jetzt dabei die Ausschüttung zu behandeln? Eigentlich ist die Steuerbilanz ja jetzt negativ. Was passiert mit der Ausschüttung, wie ist sie zu behandeln? Laut Handelsbilanz wäre die Ausschüttung noch abgedeckt. Im Folgejahr wurde dann eine Vorabausschüttung von 50 T€ vorgenommen, und auch hier ist der Gewinn kleiner als vorhergesagt. Muss die Ausschüttung wieder zurückgezahlt werden, da jetzt auch in der Handelsbilanz kein Betrag zur Ausschüttung zur Verfügung steht? Wenn nicht, kann das Kapital unter das Stammkapital sinken? Zählt immer das Eigenkapital der Handels- oder der Steuerbilanz?
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