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endfälliges Darlehen,Laufzeit

Unsere Mandantin möchte mit ihrer Mutter ein endfälliges Darlehen abschließen. Sie hilft ihrer Mutter mit regelmäßigen Zahlungen. Diese Zahlungen sollen nun in ein Darlehen umgewandelt werden. Zinsen sollen mit ca. 3 % p.a. berechnet werden. Die Zinsen sollen dann mit dem Tode der Mutter fällig werden. Unsere Frage ist: Müssen die Zinsen jährlich erklärt werden oder erst dann mit Zufluss am Todestag der Mutter?
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