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Typisch stille Beteiligung,Veräußerung und Besteuerung,Ermittlung Veräußerungsgewinn

Mein Mandant hat sich im Jahr 2019 mit 70.000 € im Rahmen einer typischen stillen Beteiligung an seinem Arbeitgeber (deutsche Tochter-GmbH eine belgischen Holding) beteiligt. Im Jahr 2021 hat die belgische Holding gegen Zahlung von 200.000 € die stille Beteiligung meines Mandanten übernommen. Meine Mandant ist reiner Arbeitnehmer der deutschen GmbH und an keiner der Gesellschaften beteiligt. Frage: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung der tariflichen Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer bzw. gibt es sonstige Steuerermäßigungen?
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