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§ 17 EStG,Veräußerung,Einlage

Es gibt die Überlegung, den Veräußerungsgewinn eines GmbH-Anteils (ca. 1.000.000 €) in eine bestehende Verwaltungs-GmbH meines Mandanten einzubringen. Wie kann aus dem Privatvermögen aus dem Verkauf des GmbH-Anteils Betriebsvermögen gemacht werden? Ist es möglich, den Veräußerungsgewinn dieser Beteiligung in die Verwaltungs-GmbH einzulegen und eine Rücklage gem. § 6b EStG zu bilden und dann in Höhe des Veräußerungsgewinns zu reinvestieren? Die Veräußerung soll am 01.04.2022 stattfinden. Ist der Einlagezeitpunkt in die Verwaltungs-GmbH von Bedeutung bzw. gibt es Fristen, wie lange das Vermögen schon eingelegt sein muss? Ist dieses möglich bzw. welche Investitionen dürfen getätigt werden?
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