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§ 20 EStG,Antrag,vermögensverwaltende Gesellschaft

Unsere Mandantin ist eine Vermögensverwaltungs-GbR und erzielt ausschließlich Einkünfte aus Kapitalerträge aus einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17 EStG. Frage: Das Finanzamt hat den Feststellungsbescheid ohne Berücksichtigung von Werbungskosten erlassen, lediglich im Bescheid die Werbungskosten als Erläuterung angegeben zur Übermittlung an das Wohnsitzfinanzamt der Gesellschafter. a) Es sind hohe Werbungskosten entstanden aus Rechtsstreitigkeiten zum Erhalt dieser wesentlichen Beteiligung mit den anderen Gesellschaftern dieser Beteiligung. b) Werbungskosten aus der Steuerberaterrechnung Sind die Werbungskosten daher nach a) und b) bei den Gesellschaftern abzugsfähig, oder gilt hier das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG, oder können zumindest die Rechtsanwaltskosten nach § 17 EStG geltend gemacht werden?
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