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ausländische Stiftung,AStG,§ 20 EStG

Mein Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er erhält Zuwendungen aus einer sogenannten intransparenten Stiftung aus Liechtenstein. Die Beteiligung an der Stiftung hat er geerbt. Die Stiftung gibt jedoch keinerlei Auskünfte über die Herkunft ihrer Gelder. Die sogenannte intransparente Stiftung beruft sich auf ihre Satzung, dass selbst die Begünstigten aus der Stiftung keinerlei Auskunftsrecht auf Grund der Satzung besitzen. Die Frage, die sich hieraus nun ergibt, ist, unter welcher Einkunftsart diese Mittelzuflüsse in der deutschen Einkommensteuererklärung zu melden sind.
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