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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

P. und Frau P. beabsichtigen, ein Grundstück mit einer Villa, die ein Baudenkmal ist, zu erwerben (je 1/2) und zu sanieren. Alsdann soll das Grundstück insgesamt an eine neu gegründete GmbH vermietet werden. Gesellschafter dieser GmbH sollen P. und seine Frau zu je 24,5 % werden sowie die drei volljährigen Kinder mit je 17 %. Auch die Geschäftsführung der GmbH soll eines der Kinder innehaben. Die GmbH wird dann mit verschiedenen Mietern Mietverträge abschließen, darunter ein gemeinnütziger Verein, zu Wohnzwecken und auch für die Anwaltskanzlei des P. Bitte beschreiben Sie kurz die Folgen aus der Nutzung des P. für seine Anwaltskanzlei (Betriebsvermögen, zu wie viel %). Ergänzend überlegt P aber – bei den ansonsten völlig identischen Gegebenheiten hinsichtlich des Grundstücks und der Vermietungs GmbH –, ob er seine anwaltliche Tätigkeit nicht einfach in eine neu zu gründende Anwalts-GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, einbringt. Schirmt das ab oder ist da auch eine Betriebsaufspaltung anzunehmen? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück von P. und seiner Frau nicht zu je 1/2 erworben wird, sondern zu 49 % von P. und zu 51 % von Frau P., so dass möglichst keine personelle Verflechtung entstehen kann?
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