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§ 20 Abs. 1 EStG,§ 39 AO,Wirtschaftliches Eigentum des Nießbrauchers

(Groß-)Vater war zu 20 % an GmbH beteiligt und hat 15 % an Sohn und 5 % an Enkelin unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. (Groß-)Vater erhält hierfür jährlich eine fest vereinbarte Gewinnausschüttung von 60 T€ als Abschlagszahlung. Können Gewinnausschüttungen der GmbH an die Enkelin erfolgen, wenn ihre einzige Beteiligung auf der Übertragung des Großvaters (mit Nießbrauch) beruht? Wenn ja, führt dies neben KapESt zu weiteren steuerlichen Konsequenzen (z.B. Schenkungsteuer)?
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