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Abgeltungsteuer,persönlicher Steuersatz,Gesellschafterdarlehen

1. Natürliche Person (A) und natürliche Person (B) sind zu je 50 % Gesellschafter einer H GmbH, welche wiederum 100 % der Anteile an der O GmbH hält. 2. Wie unter 1., nur dass die Verhältnisse A = 90 %, B = 10 % an der H GmbH sind. 3. Wie unter 1., nur hier hält A 100 % der Anteile an der H GmbH. Fragen: 1. Wie ist in allen diesen Fällen mit den Zinsen umzugehen, welche jeweils A oder auch bei Fall 2. B an die H GmbH geben? 2. Wie sind die Zinsen zu versteuern, welche A und B aus Darlehen bekommen, welche sie in diesem Fall an die O GmbH überlassen haben? In welchen Konstellationen fällt Kapitalertragsteuer für wen an und in welcher Variante ist für den Zinsertrag aus den an die GmbHs gegebenen Darlehen der persönliche Steuersatz anzuwenden?
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