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stille Beteiligung,Verlustausgleich,Kapitalertragsteueranmeldung

Typisch stiller Gesellschafter einer GmbH mit Einlage in Höhe von 10.000 €. Laut Vertrag besteht eine Gewinn- und Verlustbeteiligung. Trotz Verlustbeteiligung handelt es sich nicht um einen atypisch stillen Gesellschafter. Jahr 2020: Verlustbeteiligung in Höhe von 5.000 €; Einlage mindert sich auf 5.000 €. Jahr 2021: Gewinnbeteiligung in Höhe von 5.200 €; Einlage wird wieder aufgestockt auf 10.000 €; Gewinnanteil von 200 €. Frage 1: Die Verlustübernahme durch den stillen Gesellschafter im Jahr 2020 mindert den Verlust der GmbH. Der stille Gesellschafter kann den Verlust in seiner Einkommensteuererklärung bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen angeben, korrekt? Frage 2: Muss die GmbH für den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters im Jahr 2021 eine Kapitalertragsteueranmeldung abgeben? Wenn ja, müssen hier Kapitalerträge von 5.200 € oder 200 € angegeben werden?
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