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Wohn-Riester,Kündigung,Schädliche Verwendung

Mandant hat im Jahr 01 einen sog. Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Bei Abschluss des Vertrags war beabsichtigt, das Guthaben für eine eigengenutzte Immobilie einzusetzen. Im Jahr 10 stellt sich heraus, dass keine Verwendung für eine eigengenutzte Immobilie erfolgen wird. Eine Zuteilung des Vertrags ist noch nicht erfolgt. In welcher Höhe erfolgt die Besteuerung? Unterliegt auch der Eigenanteil der Besteuerung? Ist die Zulage sowie die in der Ansparphase erhaltene Steuerermäßigung in einer Summe zurückzuzahlen?
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