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Kapitalerträge,Erbschaft,Kapitalertragsteuerbescheinigungen

Frau E verstirbt im März 2020. Die Kinder R und G werden zu gleichen Teilen Erben. Den Erben werden Kapitalertragsteuerbescheinigungen für 2020 für Frau E zugesandt. Diese Steuerbescheinigungen 2020 enthalten den Text „für die Erben von Frau E für Herr R und Herr G“ (inkl. Zinsen und abgeführte Kapitalertragsteuer). Für Frau E liegen noch weitere auf ihren Namen lautende Steuerbescheinigungen für 2020 bei. Die Zinserträge – Steuerbescheinigungen für die Erben – werden in den Steuererklärungen 2020 für die Erben Herrn R und Herrn G in der Anlage KAP je zur Hälfte erklärt. Im Steuerbescheid 2020 für R steht bei den Erläuterungen: „die Zinsen sind der Erblasserin zuzuordnen und bei ihr in der Steuererklärung zu erklären und konnten daher nicht bei Herrn R berücksichtigt werden“. Ist hier ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 von R begründet (die Zinsen und die Kapitalertragsteuer sind anzurechnen)? Oder hat das Finanzamt recht, dass diese Zinserträge (Bescheinigung, welche auf die Erben lautet) dennoch bei der Erblasserin in einer eigenen Steuererklärung 2020 zu erklären sind? Für Ihre Unterstützung bin ich Ihnen sehr dankbar.
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