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Insolvenzverluste,Darlehensverluste

Eine neue Mandantin hatte eine Anlage bei der P & R Container Leasing GmbH. Angabegemäß erzielte sie daraus vor der Insolvenz von P & R Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nun hat sie eine erste Abschlagsverteilung von 4 % ihrer Forderung erhalten. Von einem anderen Steuerberater hat sie die Information erhalten, es handle sich wegen der neueren Rechtsprechung auch in ihrem Fall nun um gewerbliche Einkünfte. Wie ist die Abschlagsverteilung einkommensteuerlich zu behandeln? Einkünfte aus Kapitalvermögen? Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Sind neben der Abschlagszahlung auch die bis jetzt bekannten Verluste (also der Wert der Forderung abzgl. Abschlag) anzugeben und ist der Verlust ausgleichsfähig, auch wenn ggf. noch mindestens ein weiterer Abschlag folgt?
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