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Investmentfonds,Altanteile,fiktive Veräußerung

In der Steuerbescheinigung der Bank heißt es: „Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018 sind, wurden veräußert und ein Gewinn/Verliust nach § 56 Abs 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018): Verlust 61.000 EUR.“ Wie ist dieser Verlust in der Steuererklärung zu erklären? Wirkt er sich steuerlich aus? Das FA will diesen Verlust mit späteren Gewinnen verrechnen (auf der Ebene der Bank). Ist dies korrekt? Ich finde dazu keine Rechtsgrundlage oder Literatur.
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