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Verdeckte Gewinnausschüttung,Verbrauchstheorie

Ein Mandant ist an einer GmbH als Alleingesellschafter (100 %) beteiligt. Da es sich um eine Betriebsaufspaltung handelt, ist die Beteiligung im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens erfasst. 2012 hatte die Betriebs-GmbH auf einem Grundstück des Alleingesellschafters ein Betriebsgebäude gebaut. Da es nicht mehr eigenbetrieblich genutzt wurde, hatte es der Alleingesellschafter nach Einholung eines Gutachtens im Jahr 2017 von der GmbH gekauft. Da das Grundstück dann fremdbetrieblich verpachtet wurde und kein gewillkürtes BV gebildet werden sollte, wurde der Grund und Boden in das Privatvermögen entnommen und das Gebäude ebenfalls gleich im Privatvermögen (unter V+V) erfasst. Nach einer jetzt stattgefundenen Betriebsprüfung geht das Finanzamt mit einem eigenen Gutachten von einem wesentlich höheren Kaufpreis aus und erfasst eine verdeckte Gewinnausschüttung. Frage: Wenn es bei der vGA bleibt, kann dann mein Mandant im Privatvermögen von einem höheren Anschaffungswert ausgehen und damit höhere AfA unter V+V geltend machen, auch wenn die Einkommenserhöhung im Besitzunternehmen und im Teileinkünfteverfahren erfasst wird? Hinweis: Der Einkommensteuerbescheid 2017 ist bereits endgültig.
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