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Grundstück,Wohnzwecke,tatsächliche Nutzung

Im Jahr 2020 wurde ein Grundstück in Form eines Dreiseitenhofs (Bauland + Bestandsobjekt) erworben mit dem Ziel, dieses als neues privates Eigenheim zu nutzen. Am 23.12.2020 war der notarielle Beurkundungstermin. Weiterhin wurde der Hof im Dez. 2021 als Zweitwohnsitz angemeldet (Hintergrund: Bis einschl. 30.06.2022 wohnen die Steuerpflichtigen in ihrem alten Haus (dies wurde damals mit der Verkäuferin so vereinbart und ist auch im Notarvertrag verankert)). Im Januar 2021 begann die Planung des neuen Objekts (Sanierung des alten Wohnhauses) und es wurde dazu bereits durch das Architekturbüro ein Bauantrag eingereicht, der zur Hälfte durch ist und derzeit ruht. Im weiteren Verlauf haben sich die Steuerpflichtigen dann jedoch aufgrund stark steigender Preise gegen eine kostspielige Sanierung entschieden. Die ursprüngliche Absicht der privaten Eigennutzung des Hofs bestand bis dahin aber (Unterlagen zum Nachweis sind vorhanden) fort. Der Hof dient seit Erwerb ausschließlich „zu eigenen Wohnzwecken“ und wurde zu keiner Zeit vermietet oder verpachtet. Allerdings wurde der Hof tatsächlich noch nicht genutzt. Jetzt haben sich die Lebensumstände verändert und der Hof soll mit Gewinn wieder veräußert werden. • Notarielle Beurkundung 22.12.2020 • Übergang Nutzen/Lasten (Objektübergabe): 08.02.2021 • Anmeldung Zweitwohnsitz: Dez. 2021 Frage 1) Wäre ein Verkauf im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig? Frage 2) Ab welchem Tag wäre die Veräußerung steuerfrei? Frage 3) Wie wäre der Sachverhalt, wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt würde/dort gewohnt würde?
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