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Lebensversicherung,Altvertrag

Es geht um die Auszahlung einer französischen Lebensversicherung nach dem in Frankreich vorhandenen Modell der sog. Tontine. Unterliegt die Auszahlung in Deutschland der Einkommensteuer? Die Lebensversicherung wurde im Jahr 2000 abgeschlossen (somit vor dem 31.12.2004) und hatte eine Laufzeit bis 01.01.2020, im Ergebnis mehr als zwölf Jahre. Der erste Beitrag wurde im Jahr 2001 gezahlt (somit vor dem 31.03.2005). Es wurden mindestens fünf Jahre Beiträge in die Versicherung gezahlt, und im Jahr 2020 erfolgte mit Ablauf der Versicherung die Auszahlung als Einmalbetrag. Die Beiträge sind nicht als Sonderausgabe/Betriebsausgabe/Werbungskosten in der Vergangenheit steuerlich geltend gemacht worden.
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